Wassergebühren
Für den Anschluss eines Grundstückes an die Gemeindewasserleitung und für den laufenden Wasserbezug sowie die Benützung von Wasserzählern erhebt die Gemeinde Benützungsgebühren in Form einer Anschlussgebühr, einer laufenden Gebühr und einer Zählergebühr aufgrund des Finanzausgleichsgesetzes i.d.g.F.