Wassergebühren

Für den Anschluss eines Grundstückes an die Gemeindewasserleitung und für den laufenden Wasserbezug sowie die Benützung von Wasserzählern erhebt die Gemeinde Benützungsgebühren in Form einer Anschlussgebühr, einer laufenden Gebühr und einer Zählergebühr aufgrund des Finanzausgleichsgesetzes i.d.g.F.

Anschlussgebühr als einmalige Gebühr

  • Für alle an die Wasserversorgungsanlage angeschlossenen Grundstücke errichteten Gebäude im Sinne der Tiroler Bauordnung: EUR 1,98/m³ umbauten Raum
  • Für Schwimmbecken im Freien oder geschlossenen Räumen: EUR 4,40/m³ Rauminhalt des Beckens
  • Für Campingplätze: EUR 8,80/Standplatz

Wasserbenützungsgebühr als laufende Gebühr

  • Bemessungsgrundlage ist der durch die Wasserzähler gemessene Wasserverbrauch.
  • Mindestbemessungsgrundlage: 50m³/Jahr
  • EUR 1,13 inkl. USt./m³ Wasserverbrauch

Wasserzählergebühr

  • Wasserzähler mit einer Wasserleistung von 3-5m³/h EUR 11,00 jährlich
  • Wasserzähler mit einer Wasserleistung von 7-10m³/h EUR 12,32 jährlich
  • Wasserzähler mit einer Wasserleistung ab 20m³/h EUR 20,68 jährlich

     

Wasserleitungsgebührenordnung

Wasserleitungsordnung

 

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