Zwei Verlobte, vier Standesämter - ein Tal

Auch das Thema Heiraten unterliegt dem Wandel der Zeit und so ist eine standesamtliche Trauung nicht nur mehr ein Formalakt.
Ob im festlich geschmückten Veranstaltungssaal, in einer denkmalgeschützter Stube, im verspiegeltem Steinkeller oder in Glaskonstruktionen
mit atemberaubendem Ausblick - ein Tal der Superlative, wie es das Ötztal eines ist, bietet Heiratswilligen viele Möglichkeiten, die
standesamtliche Trauung zu einem unvergesslichen Erlebnis werden zu lassen.

Die leitenden StandesbeamtInnen des Ötztales stellen die jeweiligen Trauungsorte in folgendem Kurzvideo vor.

Fotogalerien Eheschließungen

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Volksschulen

Die Volksschule hat in den ersten vier Schulstufen eine für alle Schüler/innen gemeinsame Elementarbildung unter Berücksichtigung einer sozialen Integration behinderter Kinder zu vermitteln. 

Aufnahme 

Zur Einschreibung sind die schulpflichtigen Kinder von den Erziehungsberechtigten bei der Volksschule anzumelden und nach Möglichkeit dem/der Schulleiter/in persönlich vorzustellen. Die Aufnahme der schulpflichtig gewordenen Kinder, die schulreif sind, hat in die erste Schulstufe zu erfolgen. Schulreif ist ein Kind, wenn angenommen werden kann, dass es dem Unterricht in der ersten Schulstufe zu folgen vermag, ohne körperlich oder geistig überfordert zu werden. Ergeben sich anlässlich der Schülereinschreibung Gründe für die Annahme, dass das Kind die Schulreife nicht besitzt oder verlangen die Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten eine Überprüfung der Schulreife, hat der/die Schulleiter/in zu entscheiden, ob das Kind die Schulreife aufweist.