Zwei Verlobte, vier Standesämter - ein Tal

Auch das Thema Heiraten unterliegt dem Wandel der Zeit und so ist eine standesamtliche Trauung nicht nur mehr ein Formalakt.
Ob im festlich geschmückten Veranstaltungssaal, in einer denkmalgeschützter Stube, im verspiegeltem Steinkeller oder in Glaskonstruktionen
mit atemberaubendem Ausblick - ein Tal der Superlative, wie es das Ötztal eines ist, bietet Heiratswilligen viele Möglichkeiten, die
standesamtliche Trauung zu einem unvergesslichen Erlebnis werden zu lassen.

Die leitenden StandesbeamtInnen des Ötztales stellen die jeweiligen Trauungsorte in folgendem Kurzvideo vor.

Fotogalerien Eheschließungen

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Leitfaden Rechnungslegung

Die Übermittlung und die automatische Verarbeitung von elektronischen Rechnungen an die Gemeinde Umhausen beschleunigt Verwaltungsabläufe und hilft, Kosten zu sparen.

Vorteile der e-Rechnung

  • Kürzere Bearbeitungszeit
  • Reduktion der Manipulationskosten
  • Reduktion von Versandkosten
  • Reduktion der Durchlaufzeit
  • Positiver Effekt auf die Umwelt

Leitfaden Rechnungslegung

  • Die Gemeinde Umhausen hat eine zentrale Posteingangsstelle. In Papierform sind Rechnungen auf dem Postweg an die zentrale Posteingangsstelle, Gemeinde Umhausen, Dorf 30, 6441 Umhausen zu versenden. Per Email sind Rechnungen ausschließlich an rechnung@umhausen.gv.at im PDF-Format zu senden.
  • Rechnungsanschrift: Gemeinde Umhausen, Dorf 30, 6441 Umhausen    
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer: ATU53983809
  • Die Bezeichnung der beauftragenden Dienststelle, der zuständige Gemeindemitarbeiter, sowie die Lieferanschriftt bzw. die Baustelle sind auf der Rechnung anzuführen.
  • Alle für die Rechnungsprüfung erforderlichen Unterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Pläne, Lieferscheine, Stundennachwiese, Leistungsberichte) sind mit der Rechnung elektronisch zu übermitteln.
  • In einer elektronischen Übermittlung an die E-Mail-Adresse rechnung@umhausen.gv.at darf nur 1 Rechnung und die dazugehörigen Lieferscheine enthalten sein
  • Rechnungen, die nicht als PDF-Dokument elektronisch an die E-Mail-Adresse rechnung@umhausen.gv.at übermittelt wurden, gelten als nicht eingebracht und werden nicht bearbeitet.
  • Ist eine Rechnung aus anderen Gründen mangelhaft oder unvollständig, dass für die Gemeinde Umhausen ein nicht zumutbarer Prüfaufwand entsteht, wird sie dem anderen Vertragsteil zur Verbesserung zurückgestellt und ist von diesem in korrigierter und ergänzter Form erneut elektronisch zu übermitteln. Bis zur neuerlichen Vorlage gilt die Rechnung als nicht eingebracht.
  • Rechnungs- und Lieferanschriften