Volksschulen

Die Volksschule hat in den ersten vier Schulstufen eine für alle Schüler/innen gemeinsame Elementarbildung unter Berücksichtigung einer sozialen Integration behinderter Kinder zu vermitteln. 

Aufnahme 

Zur Einschreibung sind die schulpflichtigen Kinder von den Erziehungsberechtigten bei der Volksschule anzumelden und nach Möglichkeit dem/der Schulleiter/in persönlich vorzustellen. Die Aufnahme der schulpflichtig gewordenen Kinder, die schulreif sind, hat in die erste Schulstufe zu erfolgen. Schulreif ist ein Kind, wenn angenommen werden kann, dass es dem Unterricht in der ersten Schulstufe zu folgen vermag, ohne körperlich oder geistig überfordert zu werden. Ergeben sich anlässlich der Schülereinschreibung Gründe für die Annahme, dass das Kind die Schulreife nicht besitzt oder verlangen die Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten eine Überprüfung der Schulreife, hat der/die Schulleiter/in zu entscheiden, ob das Kind die Schulreife aufweist.