Information zur "Gebührenbremse" - Gutschrift 2. Quartal 2024

sparschwein

Die Österreichische Bundesregierung hat einen Zuschuss „Gebührenbremse“ beschlossen. Die Verteilung des Zuschusses „Gebührenbremse“ auf die Gemeindebürger/innen der Gemeinde Umhausen erfolgt über die Müllgrundgebühr pro Steuerobjekt und der Anzahl der gemeldeten Hauptwohnsitze zum Stichtag 01.04.2024. Sie erhalten deshalb von der Gemeinde gleichzeitig mit der Vorschreibung für das 2. Quartal 2024 eine separate Gutschrift (Gebührenbremse). Die Gutschrift kann bei der Vorschreibung in Abzug gebracht werden. Jene Gemeindebürger/innen, die der Gemeinde einen Abbuchungsauftrag erteilt haben, brauchen nichts zu tun – das erledigen wir für Sie.

25.04.2024