Allgemeine Sonderschule Haiming

Die schulische Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) kann auf Wunsch der Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten entweder in einer Sonderschule oder in integrativer Form in der Regelschule erfolgen. Der SPF wird entweder auf Antrag der Eltern oder von Amts wegen durch die Bildungsdirektion festgestellt.