Leitfaden Rechnungslegung

Die Übermittlung und die automatische Verarbeitung von elektronischen Rechnungen an die Gemeinde Umhausen beschleunigt Verwaltungsabläufe und hilft, Kosten zu sparen.

Vorteile der e-Rechnung

  • Kürzere Bearbeitungszeit
  • Reduktion der Manipulationskosten
  • Reduktion von Versandkosten
  • Reduktion der Durchlaufzeit
  • Positiver Effekt auf die Umwelt

Leitfaden Rechnungslegung

  • Die Gemeinde Umhausen hat eine zentrale Posteingangsstelle. In Papierform sind Rechnungen auf dem Postweg an die zentrale Posteingangsstelle, Gemeinde Umhausen, Dorf 30, 6441 Umhausen zu versenden. Per Email sind Rechnungen ausschließlich an rechnung@umhausen.gv.at im PDF-Format zu senden.
  • Rechnungsanschrift: Gemeinde Umhausen, Dorf 30, 6441 Umhausen    
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer: ATU53983809
  • Die Bezeichnung der beauftragenden Dienststelle, der zuständige Gemeindemitarbeiter, sowie die Lieferanschriftt bzw. die Baustelle sind auf der Rechnung anzuführen.
  • Alle für die Rechnungsprüfung erforderlichen Unterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Pläne, Lieferscheine, Stundennachwiese, Leistungsberichte) sind mit der Rechnung elektronisch zu übermitteln.
  • In einer elektronischen Übermittlung an die E-Mail-Adresse rechnung@umhausen.gv.at darf nur 1 Rechnung und die dazugehörigen Lieferscheine enthalten sein
  • Rechnungen, die nicht als PDF-Dokument elektronisch an die E-Mail-Adresse rechnung@umhausen.gv.at übermittelt wurden, gelten als nicht eingebracht und werden nicht bearbeitet.
  • Ist eine Rechnung aus anderen Gründen mangelhaft oder unvollständig, dass für die Gemeinde Umhausen ein nicht zumutbarer Prüfaufwand entsteht, wird sie dem anderen Vertragsteil zur Verbesserung zurückgestellt und ist von diesem in korrigierter und ergänzter Form erneut elektronisch zu übermitteln. Bis zur neuerlichen Vorlage gilt die Rechnung als nicht eingebracht.
  • Rechnungs- und Lieferanschriften