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Heizkostenzuschuss 2026

Das Land Tirol gewährt für die Heizperiode 2026/2027 einen einmaligen Zuschuss pro Haushalt in der Höhe von € 250,00 zur Abdeckung der Heizkosten. 

Mit dem Heizkostenzuschuss werden insbesondere einkommensschwächere Haushalte unterstützt. Der Zuschuss kann ab sofort bis 31. Oktober 2026 mittels Antragsformular oder online unter www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt ab September 2026 mit Beginn der Heizsaison. 

Nettoeinkommensgrenzen:
€ 1.435,00 pro Monat für alleinstehende Personen
€ 2.265,00 pro Monat für zwei Personen
€ 2.665,00 pro Monat für drei Personen
€ 2.965,00 pro Monat für vier Personen
+ € 300,00 pro Monat für jede weitere Person

Beim monatlichen Einkommen sind alle Einkünfte aus dem Jahr 2025 zu berücksichtigen, die den im gemeinsamen Haushalt lebenden/gemeldeten Personen zufließen. Das monatliche Einkommen ist mit Anrechnung der Sonderzahlungen zu ermitteln. 

Nicht anzurechnen sind: Pflegegeldbezüge, Familienbeihilfen, Wohn- und Mietzinsbeihilfen, Witwengrundrenten, Beschädigtengrundrente. Abzuziehen sind zu leistende Unterhaltszahlungen/Alimente, soweit sie nachweislich regelmäßig bezahlt werden bzw. festgesetzt wurden. 

Es müssen keine Unterlagen oder Nachweise mehr verpflichtend eingereicht werden. Die Angaben zum Haushaltseinkommen des Vorjahres erfolgen mittels Erklärungsweg, wobei die AntragstellerInnen bestätigen, dass ihre Angaben der Wahrheit entsprechen. Vor der Auszahlung werden stichprobenartig Überprüfungen durchgeführt. Im Zuge einer solchen Überprüfung können Unterlagen beim Antragsteller angefordert werden. 

Nicht bezugsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. der Förderentscheidung eine laufende Mindestsicherungs- bzw. Grundversorgungsleistung beziehen sowie BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen sowie Behinderteneinrichtungen oder Schüler- und Studentenheimen (Stichtag Antragstellung bzw. Förderentscheidung). 

Allen FördernehmerInnen, denen der Heizkostenzuschuss 2025 des Landes bewilligt wurde, wird vom Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales, ein Antragsformular zugestellt. 

Für MindestpensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage, denen der Heizkostenzuschuss 2025 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen ein Zusageschreiben und die Auszahlung erfolgt automatisch.

Antragsformular
Richtlinie Heizkostenzuschuss 2026