Das Land Tirol gewährt für die Heizperiode 2025/2026 einen einmaligen Zuschuss in der Höhe von € 250,00 pro Haushalt zur Abdeckung der Heizkosten. Durch diese Entlastungsmaßnahme werden betroffene Tiroler Haushalte mit geringem Einkommen gezielt bei den Heizkosten unterstützt.
Der Heizkostenzuschuss 2025 kann ab sofort bis 30. September 2025 im Gemeindeamt oder online unter www.tirol.gv.at/tirolzuschuss gestellt werden. Voraussetzung für den Heizkostenzuschuss ist ein Hauptwohnsitz in Tirol. Das aktuelle Haushaltseinkommen durch Vorlage der entsprechenden Einkommensunterlagen aller Personen im gemeinsamen Haushalt ist nachzuweisen.
Nettoeinkommensgrenzen:
€ 1.210,00 pro Monat für alleinstehende Personen
€ 1.910,00 pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften
€ 300,00 pro Monat für jede weitere Person ohne Einkommen
€ 700,00 pro Monat für weitere Personen mit Einkommen
Nicht bezugsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine laufende Mindestsicherungs- bzw. Grundversorgungsleistung beziehen sowie BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen sowie Behinderteneinrichtungen mit vollstationärer Unterbringung, Einrichtungen der Grundversorgung bzw. BewohnerInnen von Schüler- und Studentenheimen (Stichtag Antragstellung bzw. Förderentscheidung).
Alle FördernehmerInnen, denen der Heizkostenzuschuss 2024 bewilligt wurde, bekommen im März 2025 ein Antragsformular vom Tiroler Hilfswerk zugeschickt.
Für MindestpensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage, denen der Heizkostenzuschuss 2024 bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusage-Schreiben und die Auszahlung erfolgt automatisiert.
Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses erfolgt im Herbst 2025 mit Beginn der Heizsaison.