Voranschlag

Ein Voranschlag ist eine Vorausberechnung der zu erwartenden Erträge und Aufwendungen bzw. Einzahlungen und Auszahlungen die für die folgende Planungsperiode (Kalenderjahr) erwartet werden. Diese Finanzplanung ist eine bindende Grundlage für die Vollziehung durch die Verwaltung. Für Dritte begründet der Voranschlag weder Rechte noch Pflichten. Der Voranschlag wird nach den geltenden Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen erstellt, mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung - "VRV"). Der Voranschlag enthält sowohl den Ergebnishaushalt (Ergebnisvoranschlag) und den Finanzierungshaushalt (Finanzierungsvoranschlag). Der Vermögenshaushalt ist nicht Teil des Voranschlages und ist nur im Rechnungsabschluss enthalten.


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