Kommunalsteuer

Bei der Kommunalsteuer handelt es sich um eine bundesgesetzlich geregelte, ausschließliche Gemeindeabgabe. Besteuerungsgegenstand sind die Arbeitslöhne, die jeweils in einem Kalendermonat an die Dienstnehmer in einer österreichischen Gemeinde gelegenen Betriebsstätte des Unternehmens gewährt worden sind. 

Bemessungsgrundlage

  • grundsätzlich die Bruttolöhne der Dienstnehmer einer in der Gemeinde Umhausen gelegenen Betriebsstätte

Höhe der Steuer

  • 3 Prozent der Bemessungsgrundlage
  • die Kommunalsteuer ist vom Unternehmer selbst zu berechnen

Entrichtung der Steuer

  • an die Gemeinde Umhausen
  • bis zum 15. des darauffolgenden Monats
  • Jahreserklärung bis zum 31. März des nächsten Kalenderjahres

Bei Betriebsende

  • Abgabenerklärung innerhalb eines Monats

   

RECHTSGRUNDLAGEN