Die Gemeinde Umhausen hebt aufgrund des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz i.d.g.F. zur teilweisen Kostendeckung Kinderkrippengebühren ein.
Betreuungsgebühr für die Zeit der Besuchspflicht während des Kinderkrippenjahres
- EUR 5,00 pro angemeldetem Besuchstag am Vormittag (07:00-12:00 Uhr)
- EUR 5,00 pro angemeldetem Besuchstag am Nachmittag (ab 12:00 Uhr)
Betreuungsgebühr für die Zeit außerhalb des Kinderkrippenjahres (Ferien)
- EUR 5,00 pro angemeldetem Besuchstag am Vormittag (07:00-12:00 Uhr)
- EUR 5,00 pro angemeldetem Besuchstag am Nachmittag (13:00-18:00 Uhr)
Verpflegungsbeitrag (Mittagstisch)
- EUR 5,15 pro angemeldetem Mittagessen
Unkostenbeitrag Bastelgeld (treuhänderische Einhebung durch Kinderkrippenleitung)
RECHTSGRUNDLAGEN