Friedhofsgebühren

Die Gemeinde Umhausen erhebt nach dem Finanzausgleichsgesetzes zur teilweisen Deckung der Kosten der Errichtung und des Betriebes für die Friedhöfe in Umhausen, Tumpen und Niederthai für die Benützung der Grabstätten und die Inanspruchnahme der anderen Friedhofseinrichtungen Gebühren. 

Höhe der Gebühren

  • Grabbenützungsgebühr (für 15 Jahre)
    Familiengrab EUR 500,00
    Einzelgrab EUR 300,00
    Urnennische EUR 300,00
  • Verlängerungsgebühr (für 5 Jahre)
    Familiengrab EUR 200,00
    Einzelgrab EUR 135,00
    Urnennische EUR 135,00
  • Benützungsgebühr Leichenhalle EUR 30,00
  • Umlegungen und Exhumierungen - Verrechnung Selbstkosten
  • Umrandung Grabstätte mit Natursteinplatten - Verrechnung Selbstkosten
  • Natursteinabdeckung Urnennischen - Verrechnung Selbstkosten
  • Öffnung und Schließung einer Grabstätte - Verrechnung Selbstkosten

 

RECHTSGRUNDLAGEN